Seit dem 1. November zahlen die gesetzlichen Krankenkassen einen höheren Zuschuss für Hörgeräte. In den Medien ist zu lesen, dass es sich um eine Verdopplung handelt und dass die geförderten Geräte mehr leisten sollen als die bisherigen. Es gibt jedoch noch etliche Verwirrung um die Höhe des Zuschusses und den damit verbundenen Leistungen. 

Was zahlt die Kasse? 
Ein Grund ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen und mit einer Fachfrau zu sprechen. Seit Oktober ist die Hörgeräteakustik-Meisterin Carla Hensel bei Schäfer Hörgeräte beschäftigt und steht mit Rat und Tat den Kunden sowie den vier Auszubildenden des Fachgeschäftes zur Seite. Was es nun genau mit dem Zuschuss auf sich hat, erläutert sie im Gespräch. „An der Verdopplung kann sich der Kunde nicht exakt orientieren. Die Bundesinnung für Hörgeräteakustiker hat mit einer Vielzahl von gesetzlichen Kassen Verträge abgeschlossen, die den Zuschuss und die damit verbundenen Leistungen regeln. Es kommt also immer auf den Einzelfall an, den Hörverlust und die Kasse. Man kann grob festhalten, dass der Zuschuss von damals um die 400,- Euro pro Gerät und Ohr auf circa 700,- Euro mit Anpassung gestiegen ist. Der tatsächliche Betrag kann schwanken, auch bis zu den oft in der Presse zu lesenden 784,94 Euro.“

Bessere Hörerfolge bei einfacher Bedienung
Es gibt also mehr Leistung und bessere Geräte. „Die geförderten Geräte haben eine bessere Störgeräuschunterdrückung, das heißt, dass die Umgebungsgeräusche effektiver abgedämpft werden. Statt zwei gibt es jetzt vier Kanäle. Das Hörgerät kann in vier Bereichen auf die audiologisch gemessene Hörkurve des Kunden angepasst werden. Auch hat sich die Zahl der Programme verdoppelt. Einstellbar auf Gehör und Nutzungsgewohnheiten sind nun vier Programme, wie beispielsweise fürs Telefonieren oder Fernsehen.“ Bleibt festzuhalten, dass mehr Technik in den neuen Geräten steckt, die aber deshalb nicht schwieriger zu handhaben sind. „Wir empfehlen, mehrere Gerätetypen zu testen, da jedes Hörvermögen so individuell ist wie die Lebensbedingungen der Menschen“, sagt die Hörgeräteakustik-Meisterin.

Nicht immer gilt die 6-Jahres-Regelung
Es drängt sich noch die Frage auf, wer jetzt von dem erhöhten Zuschuss profitiert. „Nach wie vor gilt die 6-Jahres-Regelung. Wer beispielsweise vor drei Jahren ein Gerät von der Kasse bezuschusst bekommen hat, muss sich drei weitere Jahre gedulden. Zu prüfende Ausnahme wäre, wenn sich das Hörvermögen gravierend verringert hat und das alte Gerät nicht mehr passend ist.“Um das herauszufinden und generell zu erfahren, welcher Zuschuss in welchem Fall gezahlt wird, sollten Kunden sich in einem Fachbetrieb wie Schäfer Hörgeräte informieren. Eine fundierte Beratung ist der erste Schritt für ein besseres Verständnis, im Sinne von Hören und Verstehen und als Wegweiser durch den Zuschussdschungel.     

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